Was kann der Genossenschafter von der Genossenschaft BEB erwarten?

Die Genossenschaft kennt keine Klausel, in der Mietparteien ausziehen müssen, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben oder sie beispielsweise durch Schicksalschläge sowie andere Einflüsse plötzlich alleine wohnen.

Die Einhaltung der Mieter- und Sorgfaltspflichten sowie die aktive Beteiligung an Unterstützungsaufgaben sind die Grundlage für einen langen Verbleib in der Genossenschaft.

Der / die Genossenschafter*in kann über sein / ihr Stimmrecht an der Generalversammlung und an der Siedlungsversammlung Einfluss nehmen auf die Richtung, in der sich die Genossenschaft entwickeln soll. In der Siedlungsversammlung kann er / sie seine / ihre Anliegen vertreten und zur Diskussion stellen. In der Generalversammlung stimmt er /sie unter anderem über die Bilanz des Vorjahres und über das Budget des nächsten Jahres ab und hat damit die Mitbestimmung zur näheren Zukunft der Genossenschaft. 

Die Genossenschaft verfolgt keine Gewinnorientierung. Sie muss lediglich für sich selbst aufkommen.

Die Personalkosten belaufen sich im seriösen und bedarfsorientierten Rahmen. Dies gelingt u.a. durch den Einsatz von Funktionär*innen, welche ihre Kompetenzen der Genossenschaft zur Verfügung stellen. Durch den Einsatz und das Engagement der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sowie der Verwaltungsmitglieder wird ein serviceorientiertes Handeln garantiert.


 Was erwartet die genossenschaftliche Gemeinschaft der BEB von Genossenschafter*innen?

...dass er / sie sowie Mitglieder seiner Familie / Wohngemeinschaft eigene Talente und Kompetenzen der Genossenschaft zur Verfügung stellt, sei es als Funktionär*in, als Mitglied der Siedlungskommission oder der Verwaltung. Es wird klar erwartet, dass bei Bedarf sich alle Mieter*innen für ein Amt zur Verfügung stellen und es gewissenhaft ausüben. 

...dass er / sie sich nicht nur für die von ihm bewohnte Wohnung einsetzt, sondern auch für die Siedlung und die Genossenschaft.

...dass er / sie bei der Pflege betreffend Erhalt des Erscheinungsbildes zugunsten der Siedlung mithilft (Dräägig Samschtig, Schneeräumung, Einstellhalle, Zivilschutzanlage)

…dass er / sie sich in der Mitverantwortung gegenüber seiner Genossenschaft fühlt und er / sie somit auch persönlich zum angenehmen und erfreulichen Zusammenleben in der Siedlung beiträgt.

…dass er / sie aktiv am Gedeihen seiner Siedlung, seiner Genossenschaft beiträgt. 



Mit Ihrer Unterstützung und Einstellung tragen Sie dazu bei, dass im Sinne des Zitats von Friedrich Dürrenmat

„WAS ALLE ANGEHT, KÖNNEN NUR ALLE LÖSEN.“

der Genossenschaftgedanke nachhaltig in unserer Baugenossenschaft BEB wirkt. 

Wer Genossenschafter*in ist, trägt mit dem eigenen Tun, der Haltung und dem persönlichen Einsatz zum Gelingen und Erfolg der Gemeinschaft bei.




Leitbild & Grundprinzipien BEB
Hier können Sie das Leitbild als PDF Dokument herunterladen.
2022 LEITBILD GRUNDPRINZIPIEN 22 12 06.pdf (440.26KB)
Leitbild & Grundprinzipien BEB
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2022 LEITBILD GRUNDPRINZIPIEN 22 12 06.pdf (440.26KB)