Wirtschaftlicher Vorteil

Der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die mehrfache Beziehung der Mitglieder zur Genossenschaft. Sie sind gleichzeitig Kapitalgeber, Kunden und, solange der Mietvertrag besteht, Miteigentümer der Genossenschaft. Durch die zwingende Übernahme von Anteilscheinen schaffen die Mitglieder die Voraussetzung dafür, dass Genossenschaftswohnungen preiswerter als vergleichbare Wohnungen sind. Ausserdem ist dadurch auch die umfassende Instandhaltung und bezahlbare Modernisierung der Genossenschaftswohnungen gesichert. Daraus ergibt sich auch die Sicherheit dafür, dass der Verkauf genossenschaftlicher Wohnungsbestände ohne die Zustimmung der Mitglieder nicht möglich ist und damit unterscheiden sich die Genossenschaften grundlegend von den anderen Unternehmensformen. Durch diese gemeinschaftliche, generationenübergreifende Selbsthilfeleistung wird langfristig eine hohe Wohnsicherheit erreicht.